Brandschutz- und Löschtraining
Eine notwendige Maßnahme zur Gewährleistung der Betriebssicherheit und zum Schutz von Personen.
Das Thema Brandschutz in Unternehmen wird oftmals unterschätzt. Der kleinste Brand kann sich schnell ausweiten und zur ernsten Gefahr werden. Vom Erkennen des Brandes bis zur Verständigung der Feuerwehr und ihrem Eintreffen vergeht wertvolle Zeit. Aus einem Enstehungsbrand kann innerhalb kürzester Zeit ein großes Feuer enstanden sein. In einem solchen Schadensfall wägen die Versicherungen gut ab und zahlen nur, wenn sie auch müssen. Sind Sie sicher, dass Sie alle bestehenden gesetzlichen Vorschriften eingehalten haben?
Welche Vorschriften müssen Sie als Unternehmer beachten?
- Feuerlöscheinrichtungen bereit- und instandhalten (Feuerlöscher/ Wandhydranten im Gebäude, Ober- und Unterflurhydranten auf dem Betriebsgelände).
- Eingebaute gebäudetechnische Brandschutzgeräte und Objekte instandhalten (RWA-Anlagen, Brandschutztüren, Brandschutztore, Brandabschottungen, Sprinkleranlagen usw.).
- Mitarbeiter im Brandschutz unterweisen.
Die Unterweisung der Mitarbeiter muss einmal im Jahr stattfinden
- Arbeitsschutzgesetz: §10 und §12
- Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention: BGV A 1 §4 und §22
- Brandbekämpfung im Kleinbetrieb: BGI 560 Abschnitt 12.7.3
- Der Gebrauch von Feuerlöschern muss geübt werden: BGI 560 Abschnitt 12.9.6
- Betriebssicherheitsverordnung: §9 Punkt 2
- Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern: BGR 133 Abschnitt 5
- Arbeitsstätten-Richtlinie Feuerlöscheinrichtungen: ASR 13/6.2
Unser Angebot für Sie
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter im praktischen Umgang mit Feuerlöschern zu unterweisen. In unseren Schulungen achten wir auf ökologische Randbedingungen und vermeiden beispielsweise Brandsimulationen mithilfe von Benzin. Treten Sie mit uns in Kontakt und wir bereiten Ihnen ein geeignetes Angebot vor.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit bei Ihnen vor Ort oder in unserem Servicestützpunkt die Schulungen in Form von Theorie und Praxis durchzuführen.